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EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern:

GE HealthCare verpflichtet sich, die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019, wie sie in nationales Recht umgesetzt wurden, einzuhalten. Wir bieten interne und externe Meldekanäle für Hinweisgeber, um mögliche Compliance-Verstöße zu melden, und gewährleisten angemessene Schutzstandards für Personen, die Bedenken äußern. Um ein Anliegen zu melden, besuchen Sie bitte die GE HealthCare Open Reporting-Website.

Noch Fragen? Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.

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